Wir warten Ihre Tore für Sie!

Die von uns durchgeführten Wartungen umfassen sowohl den Service an ihrem Tor mit Antrieb – inklusive Abschmierarbeiten, als auch die sicherheitstechnische Überprüfung der Toranlage gemäß Arbeitsstättenverordnung ASR A 1.7 der Berufsgenossenschaften.
Auch die vorgeschriebene Schließkraftmessung ist hier selbstverständlich enthalten.


Laut ASR A 1.7 müssen kraftbetätigte Türen & Tore nach Herstellervorgaben vor der Ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Veränderungen und regelmäßig – mindestens jährlich – einer sicherheitstechnischen Prüfung unterzogen werden.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sind in sogenannten „Prüfbüchern“ aufzuzeichnen und aufzubewahren.

Unter diese Verordnung fallen alle gewerblich genutzten Tore, aber auch beispielsweise (Tief-)Garagen- und Hoftoranlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Da die Wartung an Ihren Toren vergleichbar mit dem regelmäßigen Service und TÜV Ihres Autos ist, empfehlen wir diese jedoch auch im Privatbereich.
Hier können Sie den Wartungsintervall wählen.


Aufgrund der Regelung, dass Sie diese Prüfung von einem Sachkundigen für Türe und Tore durchgeführt werden muss und Sie diese nicht selbst vornehmen dürfen, stehen wir Ihnen hier gerne als Fachkraft zur Seite.


Mit Freuden erstellen wir Ihnen ein individuelles, attraktives Angebot.
Schreiben Sie uns dazu einfach eine Mail, rufen Sie uns an oder nutzen Sie am Besten das nachfolgende Formular zur Wartungsanfrage – so haben wir gleich alle erforderlichen Angaben und können Ihnen schnell und unkompliziert ein Angebot zu senden.

Ihr Vorteil: Wartungsvertrag!

Bei resultierendem Abschluss des Wartungsvertrags wird Ihre Wartung zum entsprechendem Termin und im vorgegebenen Intervall automatisch bei uns eingeplant (auf Wunsch mit Terminabsprache).

– Sie müssen an nichts weiter denken! –

Formular zur Wartungsanfrage


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